PÜZ-Stelle nach BauPG

Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz (BauPG), (Kenn-Nummer: 2447)

Das IWB ist nach BauPG vom 28. April 1998 (BGBl. S. 812)(BGBl. I S.798), zuletzt geändert durch Art. 7, Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl I S. 2449) als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle anerkannt.

Als notifizierte PÜZ-Stelle (NB 2477) besitzt das IWB die im untenstehenden Geltungs-, Leistungsbereich gelisteten Anerkennungen gemäß Bauproduktengesetz (BauPG) u.a. zur europäischen Konformitätsbewertung (CE-Kennzeichnung durch den Hersteller).

Geltung-, Leistungsbereich

Prüfung, Überwachung und Zertifizierung im Rahmen der folgenden Richtlinien für Bauprodukte:

  • ETAG 001, Teile 1 bis 5: "Metalldübel zur Verankerung im Beton"
  • ETAG 014: "Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzschicht"
  • ETAG 020, Teile 1 bis 5: "Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und Mauerwerk"
  • ETAG 029: "Metallinjektionsanker zur Verankerung im Mauerwerk"
  • EOTA-Ref.-Nr. 06.01/15: "Stahlplatte mit einbetonierten Ankerbolzen"
  • EOTA-Ref.-Nr. 06.01/20: "Betonschraube zur Verankerung in Normalbeton"
  • EOTA-Ref.-Nr. 06.01/01: "Ankerschienen"

Ansprechpartner

Dieses Bild zeigt Michael Potthoff

Michael Potthoff

Dr.-Ing.

Akademischer Oberrat

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